Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahnarztpraxen für die Erbringung von zahnärztlichen Leistungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Angaben zur Zahnarztpraxis:
- Name der Zahnarztpraxis: Sonnendent Zahnarztpraxis
- Name der Betreibergesellschaft der Zahnarztpraxis: Sonnendent Kft.
- Name des Betreibers der Zahnarztpraxis: 9476 Zsira, Locsmándi u. 46.
- Standort des Unternehmens, das die Zahnarztpraxis betreibt: 9725 Kőszegszerdahely, Hegyi út 22.
- Steuernummer des Unternehmens, das die Zahnklinik betreibt: 14621891-1-08
- Registrierungsnummer des Unternehmens, das die Zahnklinik betreibt: 08-09-017552
- Bankkontonummer des Unternehmens, das die Zahnklinik betreibt: 12046133-01134842-00100008
- Name des Geschäftsführers des Unternehmens, das die Zahnklinik betreibt: Dr. Miklós Heincz
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Ort der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Dienstleistung:
- 9476 Zsira, Locsmándi u. 46.
- 9725 Kőszegszerdahely, Hegyi út 22.
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Öffnungszeiten der Praxis:
- Zsira: Montag, Donnerstag 13-20 Uhr. Telefonische Voranmeldung ist erforderlich!
- Mittwoch und Freitag von 14-21, Montag, Dienstag, Donnerstag von 8-10.Telefonische Voranmeldung ist immer erforderlich!
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Angaben zur Zahnarztpraxis:
- Telefonnummer für vorherige Terminvereinbarung für zahnärztliche Leistungen: + 36 30 719 57 55
- E-Mail-Adresse für die Voranmeldung zahnärztlicher Leistungen: info@sonnendent.hu
- Die Website der Zahnarztpraxis: https://www.sonnendent.at/
- Zugang zu den AGB auf der Website: https://www.sonnendent.at/content/allgemeine-geschäftsbedingungen
- Geltungsdauer der AGB: 20.10.2024.
- Der Vertrag (im Folgenden Vertrag genannt) zwischen der Sonnendent Zahnarztpraxis (im Folgenden Leistungserbringer genannt) und ihrem Auftraggeber (im Folgenden Auftraggeber/Patient/Patient/Betroffener/Bezogener genannt) über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen (im Folgenden Vertrag genannt), der zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber, zusammen: die Parteien (im Folgenden Parteien genannt), geschlossen wird, unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt), sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Mit der Inanspruchnahme des Gesundheitsdienstes begründen die Parteien untereinander ein Vertragsverhältnis über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen gegen Entgelt.
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Gesundheitsdienstleistung
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Der Gesundheitsdienstleister erbringt für den Kunden zahnärztliche Leistungen in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, den Berufsprotokollen und den vorliegenden AGB:
- Konservierende Zahnbehandlungen,
- Behandlung der Zahnerhaltung,
- Prothetische Behandlungen,
- Oralchirurgie,
- Endodontische Eingriffe,
- Zahnimplantate,
- Ästhetische Eingriffe,
- Parodontologische Eingriffe
- Der Leistungserbringer erklärt, dass er über die notwendigen materiellen und personellen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung verfügt, dass er eine allgemeine Berufshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit abgeschlossen hat und dass er über die entsprechenden behördlichen Genehmigungen verfügt.
- Die Parteien sind verpflichtet, bei der Inanspruchnahme des Dienstes mitzuwirken. Bei der Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht informiert der Kunde den Leistungserbringer oder seinen behandelnden Arzt über alle Umstände und Tatsachen (insbesondere frühere Krankheiten, Behandlungen, Medikamente oder Arzneimittel, Risikofaktoren für gesundheitliche Probleme), die für die Feststellung der Pathologie, die Erstellung des geeigneten Behandlungsplans und die Durchführung der Eingriffe erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Kommission über alle Tatsachen oder Umstände zu informieren (insbesondere über übertragbare Krankheiten, Berufskrankheiten oder Zustände), die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer im Zusammenhang mit seiner eigenen Krankheit gefährden können. Kommt der Klient dieser Informationspflicht nicht oder nur teilweise nach, so kann der Leistungserbringer für die Folgen der Nichtbeachtung weder beruflich noch finanziell haftbar gemacht werden.
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Der Gesundheitsdienstleister erbringt für den Kunden zahnärztliche Leistungen in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, den Berufsprotokollen und den vorliegenden AGB:
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Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen
- Der Gesundheitsdienstleister führt zahnärztliche Behandlungen durch und stellt die erforderlichen zahnärztlichen Geräte und Materialien zur Verfügung, wobei er die für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften einhält und Zahnärzte, zahnärztliche Assistenten und Unterauftragnehmer mit entsprechender Fachkenntnis und Qualifikation einsetzt.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Leistungserbringer für die Erbringung zahnärztlicher Leistungen Subunternehmer einsetzen kann und dass der Leistungserbringer für die Tätigkeiten dieser Subunternehmer so haftet, als ob die den Subunternehmern übertragenen Tätigkeiten vom Leistungserbringer selbst ausgeführt worden wären.
- Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen erfordert eine vorherige Anmeldung.
- Der Kunde muss sich in einem für die Inanspruchnahme der Gesundheitsdienstleistung geeigneten körperlichen und geistigen Zustand befinden, andernfalls ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Rezeption der Zahnarztpraxis mindestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin über sein Erscheinen zu informieren.
- Der Gesundheitsdienstleister erbringt die angeforderte zahnärztliche Dienstleistung nach der Registrierung, der Aufnahme der Anamnese (nur für den ersten Besuch in der Praxis und für jeden Besuch in der Praxis, der älter als ein Jahr ist), dem Ausfüllen der GDPR-Erklärung und der Erfassung der Daten.
- Der Leistungserbringer übt seine zahnärztliche Tätigkeit auf der Grundlage eines Behandlungsplans und eines Kostenvoranschlags aus. Der Behandlungsplan basiert auf dem Vorschlag des Leistungserbringers. Wird die Behandlung durch den Leistungserbringer eingeleitet, so gilt dies als Zustimmung des Kunden zum Behandlungsplan. Der Leistungserbringer ist berechtigt, selbständig vom Behandlungsplan abzuweichen, aber bei größeren Abweichungen muss er den Kunden vorher konsultieren.
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Der Preis der Dienstleistung, die Zahlungsbedingungen
- Der Kunde zahlt dem Leistungserbringer eine Gebühr für die gelegentlich in Anspruch genommenen Leistungen. Die aktuellen Gebühren für die Gesundheitsdienstleistungen sind auf der Website des Leistungserbringers und in gedruckter Form in der Praxis verfügbar, indem die aktuelle Gebührenordnung im Wartezimmer des Kunden ausgehängt wird, und der Leistungserbringer gibt dem Kunden an der Rezeption persönlich und/oder per Telefon und E-Mail Auskunft. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Behandlungen individuell sind und dass ihre Kosten von den in der Preisliste angegebenen abweichen können, d.h. sie dienen in erster Linie der allgemeinen Information. Die Listenpreise sind nicht als Kostenvoranschlag zu verstehen!
- 4.2 Die spezifischen Tarife für die durchgeführten Behandlungen und die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen werden am Ende der Behandlungen erfasst und in Rechnung gestellt, auch wenn sie Teil eines laufenden Behandlungsplans sind. Die Gebühren für vermittelte Dienstleistungen, die der Kunde von einem externen Gesundheitsdienstleister bezieht und deren Gebühren im Voraus bekannt sind, werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung gegen eine Vorschussrechnung bezahlt. Für diese Dienstleistungen wird die endgültige Rechnung ausgestellt und dem Kunden vom Gesundheitsdienstleister nachträglich, zum Zeitpunkt der Erbringung der vermittelten Dienstleistung, zugestellt oder zugesandt.
- Die Dienstleistungsgebühr ist gegen die Rechnung des Gesundheitsdienstleisters, in erster Linie in ungarischen Forint, in bar oder mit Kreditkarte an der Kasse des Gesundheitsdienstleisters nach Erhalt der Dienstleistung zu bezahlen. Der Gesundheitsdienstleister stellt die Rechnung nach Inanspruchnahme der Dienstleistung aus. In den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen besonderen Fällen, in denen der Kunde eine Gebühr gegen eine vom Gesundheitsdienstleister per Post zugesandte Rechnung zu entrichten hat, ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, dem Kunden anstelle einer Rechnung eine so genannte Gebührenaufforderung zu schicken.
In diesem Fall erhält der Kunde die Rechnung über den von ihm gezahlten Betrag per Post, nachdem er den auf dem Gebührenantrag angegebenen Betrag bezahlt hat.
- Der Gesundheitsdienstleister stellt nach Abschluss jeder Behandlung(en) eine Rechnung aus. Mit seiner Unterschrift auf der Rechnung erkennt der Kunde die Leistung des Gesundheitsdienstleisters und den Erhalt der Rechnung an. Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, dem Kunden die Rechnung und ihre Anlagen per Post zuzusenden. Verweigert der Kunde die Leistungsbestätigung, ist der Leistungserbringer berechtigt, das Honorar für die von ihm erbrachte Gesundheitsdienstleistung vom Kunden auf dem Rechtsweg einzufordern.
- In allen Fällen, in denen die Rechnung nicht zum Zeitpunkt der Dienstleistung beglichen wird (Zahlung durch Überweisung, Finanzierung durch eine Versicherung usw.), ist der Kunde verpflichtet, seine Zahlungsverpflichtung bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfüllen und den auf der Rechnung angegebenen Betrag in voller Höhe zu begleichen. Für die vom Kunden angegebene Zahlungsverpflichtung des Versicherers und für die vertragliche Leistung des Versicherers muss der Kunde mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags eine Vorauszahlungsgarantie abgeben.
- Bei verspäteter Zahlung des Dienstleistungsentgelts hat der Kunde dem Leistungserbringer Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab dem Tag des Verzugs bis zum Tag der Zahlung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, seine Forderung gegenüber dem Kunden gerichtlich geltend zu machen und kann alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zur Durchsetzung seiner Forderung einsetzen. Alle zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer außerdem berechtigt, dem Kunden weitere Gesundheitsleistungen zu verweigern, mit Ausnahme der Notfallversorgung, unabhängig davon, ob sie Teil eines bereits in Auftrag gegebenen Behandlungsplans sind oder eigenständige Leistungen darstellen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Ablauf der Frist, ist der Leistungserbringer berechtigt, den Dienstleistungsvertrag für die bereits bestellten, aber noch nicht erbrachten Gesundheitsdienstleistungen außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Dienstleistungsvertrags aus diesem Grund hat der Gesundheitsdienstleister Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % der bestellten Dienstleistungsgebühr für die vom Kunden bestellten Gesundheitsdienstleistungen, die der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Kündigung des Gesundheitsdienstleisters per Banküberweisung in einer Summe zu zahlen hat.
- Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, seine aktuellen Dienstleistungsgebühren einseitig zu ändern. Der Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen veröffentlicht die Tatsache der Gebührenänderung und die aktuelle Gebührentabelle auf seiner Website und hängt eine gedruckte Version im Wartezimmer des Kunden in der Praxis aus. Die vom Leistungserbringer geänderten Gebühren gelten nicht für Gesundheitsdienstleistungen, die der Kunde im Rahmen eines bereits geschlossenen Dienstleistungsvertrags bereits bestellt hat, es sei denn, die Änderung der Gebühren des Leistungserbringers ist auf eine Änderung der Gebühren für die vom Leistungserbringer erbrachten Dienstleistungen zurückzuführen. Im letzteren Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, die Honoraränderung gegenüber dem Kunden für die bereits bestellten Leistungen geltend zu machen, ist aber verpflichtet, dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, dass die Honoraränderung auf eine Änderung der Honorare für die von ihm erbrachten Leistungen zurückzuführen ist.
- In den Rechnungen, die der Leistungserbringer für die Dienstleistungen gemäss diesen AGB ausstellt, sind die Zahlungsweise und die Zahlungsfrist gemäss den am Rechnungsdatum geltenden Rechnungslegungs- und Steuergesetzen anzugeben. Wenn die Rechnung aufgrund einer Gesetzesänderung, die zwischen dem Beginn der Leistungserbringung und dem Ausstellungsdatum der Rechnung eingetreten ist, andere Informationen enthalten muss, die dem Gesundheitsdienstleister nicht bekannt sind, hat der Kunde dem Gesundheitsdienstleister die fehlenden Informationen unverzüglich mitzuteilen, damit die Buchhaltungsvorschriften eingehalten werden können.
- Der Gesundheitsdienstleister stellt dem Kunden mehrwertsteuerfreie Gesundheitsdienstleistungen in Rechnung und nimmt mehrwertsteuerfreie Honorare in sein aktuelles Honorarverzeichnis auf (mit Ausnahme von Dienstleistungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind und bei denen das Honorarverzeichnis selbst den Betrag der Mehrwertsteuer angibt). Wenn infolge einer möglichen Gesetzesänderung die in der Gebührenordnung angegebenen mehrwertsteuerfreien Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig werden, ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, die im Dienstleistungsvertrag angegebene Dienstleistungsgebühr um den Betrag der Mehrwertsteuer für bereits bestellte, aber noch nicht erbrachte und noch nicht in Rechnung gestellte Dienstleistungen zu erhöhen, und der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die um diesen Mehrwertsteuerbetrag erhöhte Dienstleistungsgebühr zu zahlen.
- n der Servicegebühr sind die Gebühren und alle Kosten des Gesundheitsdienstleisters enthalten, d.h. der Gesundheitsdienstleister darf dem Kunden über die Bestimmungen dieser AGB hinaus keine zusätzlichen Gebühren oder Kostenerstattungen in Rechnung stellen.
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Garantiebestimmungen
- Der Leistungserbringer garantiert dem Kunden nur die zahnärztlichen Behandlungen, die von seinen Zahnärzten (Fachärzten) in seiner Zahnarztpraxis durchgeführt werden, und die von ihnen erbrachten zahnärztlichen Leistungen, vorbehaltlich der in Anhang 4 aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Leistungserbringer jede Qualitätsbeanstandung innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Zur Untersuchung der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, an einer Inspektion teilzunehmen, dem Leistungserbringer den betreffenden Zahnersatz zur Verfügung zu stellen und alle Informationen und Daten im Zusammenhang mit der Beanstandung zu liefern. Die Parteien erstellen ein Protokoll über die Inspektion. Ist die Qualitätsbeanstandung des Kunden begründet, erklärt der Leistungserbringer innerhalb von 4 Arbeitstagen nach der Inspektion der beanstandeten Arbeit, ob er den berechtigten Anspruch des Kunden auf Reparatur oder Ersatz innerhalb von weiteren 14 Arbeitstagen erfüllen kann. Ist der Leistungserbringer von seiner Gewährleistungspflicht entbunden oder kann die Reklamation nicht geprüft werden, akzeptiert der Leistungserbringer keine Reklamation.
- Im Falle eines Zahnschadens trägt der Leistungserbringer die zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten für die Reparatur/den Ersatz, sofern die Gewährleistungsbedingungen gemäss den „Regeln über die Gewährleistungsfristen und Gewährleistungsbedingungen“ in Anhang 4 der AVB erfüllt sind. Ort der Reparatur/des Ersatzes ist die Zahnarztpraxis des Leistungserbringers. Die Haftung des Leistungserbringers erstreckt sich nicht auf die Erstattung von Leistungen, die in einer anderen Zahnarztpraxis erbracht wurden, oder auf die Erstattung von Reisekosten.
- Der Kunde erklärt, dass er die Garantiebedingungen des Gesundheitsdienstleisters für die von ihm erbrachten zahnärztlichen Leistungen, wie sie in Anhang 4 dieser AGB aufgeführt sind, gelesen und verstanden hat, sie als verbindlich anerkennt und sich verpflichtet, sie einzuhalten.
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Die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Kunden
- Der Kunde hat das Recht, den behandelnden Arzt zu wählen, der seine Betreuung durchführt, sofern dem nicht der fachliche Inhalt der Betreuung, der durch seinen Gesundheitszustand gerechtfertigt ist, oder die Dringlichkeit der Betreuung entgegensteht. Das Recht auf freie Arztwahl kann in Übereinstimmung mit den Betriebsverfahren des Gesundheitsdienstleisters ausgeübt werden. Eine nach Fachgebieten gegliederte Liste der behandelnden Ärzte des Gesundheitsdienstleisters ist auf der Website des Gesundheitsdienstleisters oder in den Räumlichkeiten des Gesundheitsdienstleisters verfügbar. Wünscht der Kunde die Unterstützung eines bestimmten Arztes bei der Erbringung der von ihm gewünschten Gesundheitsdienstleistung, muss er dies bei der Buchung eines Termins im Voraus angeben, wobei zu berücksichtigen ist, dass die beim Gesundheitsdienstleister beschäftigten Ärzte unterschiedliche Dienstpläne haben. Gibt der Kunde bei der Buchung eines Termins keine solche Person an, ernennt der Gesundheitsdienstleister den Arzt, der ihm zur Seite steht. Die Listenpreise der von den einzelnen Ärzten angebotenen Behandlungen können unterschiedlich sein, worüber sich der Kunde stets im Voraus informieren sollte.
- Der Kunde kann verlangen, dass der Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer von seinem behandelnden Arzt gestellten Diagnose oder vorgeschlagenen Therapie von einem anderen Arzt untersucht wird.
- Der Kunde kann verbieten, dass die Tatsache seiner medizinischen Behandlung oder andere Informationen, die sich auf seine medizinische Behandlung beziehen, an andere weitergegeben werden. Davon kann nur im Interesse seiner Pflege, auf Antrag eines nahen Angehörigen oder einer Person mit Fürsorgepflicht abgesehen werden.
- Der Klient, der sich in einem schweren Zustand befindet, hat das Recht, von einer von ihm bestimmten Person begleitet zu werden. Ein Kunde befindet sich in einem schweren Zustand, wenn er körperlich nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, oder wenn seine Schmerzen nicht durch Medikamente gelindert werden können, oder wenn er sich in einer psychischen Krise befindet.
- Der minderjährige Kunde hat das Recht, von seinen Eltern, seinem gesetzlichen Vertreter oder einer von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter benannten Person begleitet zu werden.
- Die vom schwer erkrankten Kunden benannte Person, der Minderjährige oder sein gesetzlicher Vertreter sowie die gesetzlichen Vertreter müssen die Betriebsverfahren des Gesundheitsdienstleisters einhalten.
- Der Kunde hat Anspruch auf umfassende Informationen in individualisierter Form. Für das Recht des Kunden auf Information gelten die Bestimmungen des Gesetzes CLIV von 1997 über die Gesundheitsfürsorge (nachstehend Gesundheitsfürsorgegesetz genannt). Der Leistungserbringer weist darauf hin, dass die Informationen dem Kunden nach dessen Wahl entweder mündlich oder schriftlich erteilt werden können.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesundheitsdienstleister die Informationen je nach dem vom Kunden gewählten Dienstleistungspaket in ungarischer oder deutscher Sprache bereitstellt. Wenn je nach dem gewählten Dienstleistungspaket oder auf Wunsch des Kunden die Bereitstellung der Informationen die Dienste eines Dolmetschers oder Gebärdendolmetschers erfordert, ist der Kunde für die Auswahl und den Einsatz einer solchen Person verantwortlich.
Die Kosten und Honorare hierfür trägt der Kunde. Der Gesundheitsdienstleister haftet nicht für das Verhalten und die Tätigkeit des Dolmetschers.
- Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Behandlungsplans, der medizinischen Aufzeichnungen über jede durchgeführte und ihm zur Verfügung gestellte Untersuchung oder der Rechnung, womit er bestätigt, dass er die vom Leistungserbringer oder von der in seinem Namen handelnden Person angeforderten angemessenen und zufriedenstellenden Informationen erhalten hat.
- Ein einsichtsfähiger Kunde kann auf das Recht auf Information verzichten, es sei denn, die Art des Kunden muss bekannt sein, um die Gesundheit anderer nicht zu gefährden. Erfolgt der Eingriff auf Veranlassung des Kunden und nicht zu therapeutischen Zwecken, ist der Verzicht auf Information nur schriftlich gültig.
- Der Kunde hat das Recht auf Selbstbestimmung. In diesem Zusammenhang kann der Kunde frei entscheiden, ob er die Gesundheitsdienstleistungen des Gesundheitsdienstleisters in Anspruch nehmen möchte und welchen Eingriffen er zustimmt oder sie ablehnt. Die Wahl des Kunden berührt jedoch nicht die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Gebühren für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen des Gesundheitsdienstleisters, die der Kunde dem Gesundheitsdienstleister zu erstatten hat.
- Der Kunde hat das Recht, an den Entscheidungen über seine Untersuchung und Behandlung mitzuwirken. Jeder medizinische Eingriff durch den Leistungserbringer unterliegt der vorherigen Zustimmung des Kunden nach Aufklärung, frei von Täuschung, Drohung oder Zwang.
Der Kunde kann diese Zustimmung mündlich, schriftlich oder durch einen Impuls erteilen, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
- Invasive Eingriffe bedürfen einer schriftlichen Erklärung des Kunden oder, falls dieser dazu nicht in der Lage ist, einer mündlichen oder anderweitig in Anwesenheit von zwei Zeugen abgegebenen Erklärung.
- Bei Fehlen oder Verweigerung der Zustimmung des Kunden ist der Leistungserbringer berechtigt, die Durchführung des medizinischen Eingriffs zu verweigern und vom geschlossenen Dienstleistungsvertrag zurückzutreten.
- Der Klient kann seine Zustimmung zu dem Eingriff jederzeit zurückziehen, aber im Falle eines Rückzugs ohne triftigen Grund ist er verpflichtet, dem Gesundheitsdienstleister die dadurch entstandenen angemessenen Kosten zu erstatten.
- Bei der Inanspruchnahme des Gesundheitsdienstes hat der Kunde die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Betriebsvorschriften des Gesundheitsdienstleisters sowie die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten.
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Der Kunde muss, sofern sein Gesundheitszustand es zulässt, mit dem Leistungserbringer und seinen Mitarbeitern, die an seiner Behandlung beteiligt sind, zusammenarbeiten, insbesondere:
- ihnen alles mitzuteilen, was für die Feststellung des Krankheitsbildes, die Aufstellung eines geeigneten Behandlungsplans und die Durchführung der Eingriffe erforderlich ist, insbesondere über frühere Krankheiten, Behandlungen, Medikamente oder Arzneimittel, Risikofaktoren für gesundheitliche Probleme,
- sie im Zusammenhang mit ihrer eigenen Krankheit über jede Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer Personen, insbesondere über übertragbare Krankheiten und Berufskrankheiten, zu informieren,
- sie über alle früheren rechtlichen Erklärungen zu informieren, die er/sie in Bezug auf die medizinische Versorgung abgegeben hat,
- sich an die Anweisungen halten, die er im Zusammenhang mit seiner medizinischen Behandlung erhalten hat,
- sich an die Arbeitsanweisungen des Leistungserbringers halten,
- die Gebühren für die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen zu zahlen,
- die gesetzlich vorgeschriebenen personenbezogenen Daten glaubhaft zu machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungserbringer unverzüglich für alle Schäden und Kosten zu entschädigen, die dem Leistungserbringer im Falle einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus dieser Klausel oder den Bestimmungen dieser AGB entstehen. Der Leistungserbringer schliesst jede Haftung für Schäden oder Folgen aus, die dem Kunden durch die Verletzung seiner Verpflichtungen gemäss dieser Klausel oder der Bestimmungen dieser AGB entstehen.
- Der Gesundheitsdienstleister behält sich das Recht vor, die Erbringung weiterer Dienstleistungen für den Kunden zu verweigern, bis die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen des Kunden erfüllt sind, und von dem mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Gesundheitsdienstleister den Kunden an einen anderen Gesundheitsdienstleister verweisen.
- Bei der Ausübung ihrer Rechte müssen der Klient und seine Angehörigen die Rechte der anderen Klienten respektieren, und die Ausübung ihrer Rechte darf nicht gegen die gesetzlichen Rechte der Angehörigen der Gesundheitsberufe verstoßen.
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Datenschutz, Information, Vertraulichkeit
- Der Gesundheitsdienstleister verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erhalten hat, in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie des Gesundheitsdienstleisters. Bei der Entwicklung seiner Politik hat der Gesundheitsdienstleister insbesondere die Bestimmungen der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates („Allgemeine Datenschutzverordnung“ oder „GDPR“), das Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit („Infotv.“) und die „spezifischen“ sektoralen Vorschriften über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten berücksichtigt. Die Verarbeitung unterliegt den Datenschutzgrundsätzen.
- Der Gesundheitsdienstleister verpflichtet sich, die Daten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und auf die gesetzlich vorgesehene Weise.
- Der Gesundheitsdienstleister veröffentlicht seinen Datenschutzhinweis auf seiner Website und legt ihn an der Rezeption der Praxis aus.
- Der Leistungserbringer hängt in der Kundenlounge die Informationen über die Patientenrechte und die Richtlinie zum Umgang mit Beschwerden aus. Der Kunde kann eine Beschwerde einreichen und Wiedergutmachung für einen Schaden verlangen, den er im Rahmen der Tätigkeiten des Gesundheitsdienstleisters gemäß den Informationen über die Patientenrechte erlitten hat. Mit seiner Unterschrift unter die Dienstleistungsvereinbarung erklärt der Kunde, dass er die Informationen über die Patientenrechte und die Richtlinie des Gesundheitsdienstleisters zum Umgang mit Beschwerden gelesen, verstanden und beachtet hat.
- Der Gesundheitsdienstleister und der Kunde haften für alle Schäden, die sich aus der Verletzung ihrer Verpflichtungen zur Datenverwaltung und Vertraulichkeit gemäß diesen AGB ergeben.
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Die Erstellung und Beendigung des individuellen Dienstleistungsvertrags
- Mit der Buchung eines Termins verpflichtet sich der Gesundheitsdienstleister lediglich, dass ein vom Gesundheitsdienstleister ernannter Arzt dem Kunden zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht und den Kunden untersucht, um festzustellen, ob der Kunde für die gewünschte Gesundheitsdienstleistung geeignet ist. Um die Gesundheitsdienstleistung zu erhalten, muss ein Auftrag erteilt und ein Dienstleistungsvertrag unterzeichnet werden. Die Bestimmungen der vorliegenden AGB gelten für den Auftrag des Kunden und seine möglichen Formen.
- In Anbetracht der Art der vom Gesundheitsdienstleister ausgeübten Tätigkeit und der von ihm beschäftigten Ärzte sieht der Gesundheitsdienstleister vor, dass der von ihm beauftragte Arzt in bestimmten unvorhergesehenen Fällen nicht in der Lage sein kann, den Kunden zu dem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt zu untersuchen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Gesundheitsdienstleister, den Klienten unverzüglich nach Bekanntwerden der Nichtverfügbarkeit des von ihm benannten Arztes über eine der vom Klienten angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren und den Klienten spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort über die Nichtverfügbarkeit des benannten Arztes und darüber zu informieren, ob er zum vereinbarten Zeitpunkt einen Ersatzarzt stellen kann oder ob der Klient diesen Ersatz akzeptiert. Ist der Leistungserbringer nicht in der Lage, einen Ersatzarzt zu stellen, oder akzeptiert der Kunde den Ersatzarzt nicht, vereinbaren die Parteien einen neuen Termin. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für eine Terminverschiebung aus dem oben genannten Grund.
- Da die Untersuchung des Kunden in den vom Gesundheitsdienstleister betriebenen Arztpraxen fortlaufend stattfindet, kann es zu einer Verzögerung des Beginns der Kundenuntersuchung gegenüber dem vereinbarten Zeitpunkt kommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den verspäteten Beginn der ärztlichen Untersuchung. Wenn der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt zur ärztlichen Untersuchung erscheint, aber wegen möglicher Wartezeiten nicht in der Lage ist, die eigentliche Untersuchung abzuwarten, und dies dem Vertreter des Gesundheitsdienstleisters vor Ort mitteilt, ist der Kunde nicht verpflichtet, die Bereitschaftsgebühr für die abgesagte ärztliche Untersuchung zu zahlen.
- Wenn der Kunde verspätet in der Klinik eintrifft und die Verspätung nicht mehr als 10 Minuten beträgt, führt der Gesundheitsdienstleister die vereinbarte medizinische Untersuchung durch, sofern die voraussichtliche Dauer der Untersuchung 30 Minuten einschließlich der Verspätung des Kunden nicht überschreitet. Übersteigt die Verspätung des Kunden 10 Minuten oder die voraussichtliche Dauer der vereinbarten ärztlichen Untersuchung 30 Minuten einschließlich der Verspätung des Kunden, ist der Gesundheitsdienstleister nicht verpflichtet, die vereinbarte ärztliche Untersuchung durchzuführen. In diesem Fall muss der Kunde einen neuen Termin mit dem Leistungserbringer vereinbaren oder, wenn der Leistungserbringer dies ausdrücklich anbietet, je nach der Reihenfolge der für diesen Tag vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen, bis zum Ende der Sprechstunde warten, in der der Leistungserbringer die ärztliche Untersuchung durchführen kann. In keinem der beiden Fälle kann der Kunde eine Entschädigung verlangen.
- Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der individuelle Dienstleistungsvertrag geschlossen und tritt für einen begrenzten Zeitraum in Kraft, und zwar ab dem Datum der Bestellung des Kunden bis zum Datum der Erbringung und Ausführung der bestellten Gesundheitsdienstleistung durch den Leistungserbringer.
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Der Vertrag wird gekündigt:
- im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien,
- mit dem Tod des Kunden,
- mit dem Ausscheiden des Gesundheitsdienstleisters ohne Rechtsnachfolge,
- bei Entzug der Betriebsbewilligung des Gesundheitsdienstleisters,
- die ordentliche Kündigung des Vertrages,
- bei fristloser Kündigung,
- bei Erfüllung des Vertrages.
- Bei Beendigung des Vertrages stellt der Kunde den Leistungserbringer von allen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird zwischen den Parteien oder ihren Rechtsnachfolgern eine angemessene Abrechnung über die bestellten oder bereits erbrachten Leistungen vorgenommen, wobei der Kunde oder sein Rechtsnachfolger dem Leistungserbringer oder seinem Rechtsnachfolger den Wert der bereits erbrachten Gesundheitsleistungen erstattet.
- Der Auftraggeber kann den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, haftet jedoch für die vom Gesundheitsdienstleister bereits übernommenen Verpflichtungen (z.B. hat der Auftraggeber den Preis für die vom Gesundheitsdienstleister bereits bestellten Dienstleistungen zu erstatten).
- Der Dienstleistungsvertrag kann vom Gesundheitsdienstleister jederzeit gekündigt werden, wobei die Kündigungsfrist so bemessen sein muss, dass der Kunde die Ausführung der bestellten Dienstleistung durch eine andere Partei veranlassen kann.
- Verstößt der Kunde gegen eine der Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags oder dieser AGB, ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Dienstleistungsvertrags aus diesem Grund hat der Leistungserbringer Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des bestellten Leistungsentgelts für die vom Kunden bestellten Gesundheitsdienstleistungen, die der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Kündigung des Leistungserbringers per Banküberweisung in einer Summe zu zahlen hat.
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Sonstige Bestimmungen
- Die Person, die befugt ist, den Dienstleistungsvertrag im Namen des Leistungserbringers zu unterzeichnen, ist die Person, die befugt ist, ein Unternehmen im Namen des Leistungserbringers anzumelden, und der vom Leistungserbringer in diesem Zusammenhang beauftragte Mitarbeiter.
- Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags oder der Bestellung der Gesundheitsdienstleistung des Gesundheitsdienstleisters bestätigt der Kunde, dass er die Bestimmungen dieser AGB vor Vertragsabschluss gelesen und studiert hat, dass er sie versteht und sie als für ihn verbindlich akzeptiert.
- Diese AGB, die Kundenkarte, die Anamnese, der Behandlungsplan und der Dienstleistungsvertrag bilden zusammen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Patienten und dem Gesundheitsdienstleister.
- Sofern in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, können die Parteien den Dienstleistungsvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ändern und müssen ihre Erklärungen ebenfalls schriftlich abgeben, es sei denn, das Gesetz oder diese AGB lassen mündliche Erklärungen zu.
- Alle schriftlichen Mitteilungen („Sendung“) einer Partei an die andere Partei im Rahmen dieses Vertrags gelten als zugestellt, wenn sie der anderen Partei persönlich übergeben werden oder wenn sie nachweislich per Post, Fax oder E-Mail an die im Vertrag angegebene Adresse der anderen Partei gesandt werden und nachweislich beim Empfänger eingehen.
- An den Leistungserbringer adressierte Sendungen müssen an die in diesen AGB angegebenen Kontaktdaten gesendet werden. Die Sendung gilt als zugestellt:
- bei persönlicher Übergabe bei Empfang,
- bei Postversand, wenn sie von der Partei mit dem Vermerk „nicht gesucht“, „Empfänger unbekannt“ oder „verzogen“ nicht angenommen wurde, am 5. Werktag nach der Aufgabe zur Post, andernfalls am Tag des tatsächlichen Empfangs, der durch einen Rückschein nachgewiesen wird,
- im Falle einer E-Mail an dem Tag, an dem die Partei, an die sie gerichtet ist, den Empfang bestätigt.
- Der Klient und der Gesundheitsdienstleister können gemeinsam ein Schlichtungsverfahren einleiten, um den Streit außergerichtlich beizulegen. Die Zusammensetzung des Schlichtungsrates und der Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind in einem eigenen Gesetz geregelt (Gesetz CXVI von 2000).
- n Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im individuellen Dienstleistungsvertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes V aus dem Jahr 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), des Gesetzes CLIV aus dem Jahr 1997 über das Gesundheitswesen und andere ungarische Rechtsvorschriften, Berufsregeln, Protokolle und andere medizinische Vorschriften.
- Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, die AGB jederzeit einseitig zu ändern, ist aber verpflichtet, die Tatsache der Änderung und die geänderten AGB auf seiner Website zu veröffentlichen. Die Änderung dieser AGB hat keinen Einfluss auf einen bereits abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag.
Kőszegszerdahely, 2024.10.20.
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